Bürgerliches Gesetzbuch BGB Erbrecht
BGB § 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft
Wird vor der Annahme der
Erbschaft
zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die im § 2014 und im § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.