Bürgerliches Gesetzbuch BGB Familienrecht
BGB § 1360b Zuvielleistung
Leistet ein Ehegatte zum
Unterhalt
der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.