BGB Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Familienrecht


§ 1373 BGB Zugewinn

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.

Düsseldorfer Tabelle | Familienrecht | Rechtsanwalt Familienrecht