BGB Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Familienrecht


§ 1612c BGB Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen

§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.

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