Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Recht der Schuldverhältnisse

§ 541 BGB Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.