Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Familienrecht

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Viertes Buch 4
Familienrecht

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 14.3.2023 I Nr. 72

§ 1631c BGB Verbot der Sterilisation

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.